Gleichstellung bei Krankenkassen

Eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland sind zumindest in einigen Punkten doch schon der herkömmlichen Ehe gleichgestellt - zum Beispiel bei der Versorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber informiert die Techniker-Krankenkasse jetzt in einer Pressemitteilung. Darin heißt es, Lesben und Schwule in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung klassischen Ehepaaren gleichgestellt. "Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung", so Ulrike Mickelat, Sprecherin der TK Niedersachsen. Bundesweit geht der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) von rund 19.000 Paaren aus, die seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im August 2001 den

"Bund fürs Leben" geschlossen haben. Wieviele davon gesetzlich krankenversichert sind, ist jedoch nicht bekannt.

Back to topbutton