LSVD RUFT AUF

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland ruft nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu auf, Besoldungsstellen, Versorgungswerke und Finanzämter über die neue Rechtslage zu informieren.

Manfred Bruns:

„Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 mit seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313) klargestellt, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden dürfen. Jetzt hat das Gericht in seinem neuen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - entschieden, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen, wenn das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft in dem betreffenden Punkt mit der Ehe vergleichbar ist. Das ist bei allen noch streitigen Vergünstigungen der Fall, weil diese an die Unterhaltspflicht von Ehegatten anknüpfen und die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von Lebenspartnern mit denen von Ehegatten übereinstimmen.

Wir gehen zwar davon aus, dass der Bund und die Bundesländer sowie die verschiedenen Versorgungseinrichtungen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schließlich umsetzen werden. Aber es ist fraglich, wann sie das tun werden, und vor allem, ob das rückwirkend geschieht. Das wird leichter zu erreichen sein, wenn wir darauf verweisen können, dass zu dieser Frage bereits viele Verfahren bei den Gerichten anhängig sind.

Deshalb müsst ihr jetzt aktiv werden und entsprechende Anträge bei Euren Besoldungsstellen, Versorgungswerken und Zusatzversorgungskassen sowie bei den Finanzämtern stellen bzw. die Fortsetzung ruhender Verfahren beantragen. Mustertexte für solche Anträge und Schreiben findet ihr auf unserer Webseite.

Wir sind gern bereit, eure Anträge und Schriftsätze gegenzulesen, bevor ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de.“

Internet: MUSTERTEXTE HIER

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