GEHT DOCH, SCHWARZGELB! GLEICHSTELLUNG IN HESSEN

Das „Zweite Gesetz zu Modernisierung des Dienstrechts“ im CDU/FDP-regierten Hessen hat eine äußerst positive Überraschung für lesbische und schwule Staatsdiener im Gepäck. Es geht über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestgleichstellung hinaus und gewährt diese homosexuellen Paaren rückwirkend zur Einführung der Eingetragenen Partnerschaft zum 1. August 2001 unabhängig davon, ob der Anspruch angemeldet wurde, oder nicht. Hessen ist damit neben Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz vorbildlich in der Umsetzung.

Vor zwei Jahren beriet der hessische Landtag bereits einen ähnlichen Gesetzentwurf, der aber keine rückwirkende Gleichstellung vorsah. •ck

Back to topbutton