HOMOSEXUELLE IN UNGARN DÜRFEN (VORERST) NICHT

Zum Glück nur vorübergehend erfolgreich waren konservative Kräfte mit ihrer Klage vor dem ungarischen Verfassungsgericht. Wegen mehr oder weniger schwammiger Formulierung des Gesetzes zur Schaffung eingetragener Partnerschaften, musste das Gericht der Klage stattgeben und es aufheben.

In der vorliegenden Form habe es gegen den besonderen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau verstoßen und homosexuelle Partnerschaften nahezu gleich gestellt. Prinzipiell sei nichts gegen die Schaffung eines Rechtsinstitutes einzuwenden, dass gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Schutz und Anerkennung bieten würde. Das vorliegende Gesetz habe aber durch gewisse neutrale Formulierungen die Unterschiede zwischen der Ehe und der homosexuellen Lebenspartnerschaft unzulässig verwischt.

Ein Regierungssprecher kündigte dementsprechend sofort nach Urteilsverkündung an, einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die „rechtstechnischen Probleme ausbügeln werde.“ •ck

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