Auf gutem Weg: Erbschaftssteuer

Es geht voran in Bezug auf die Erbschaftssteuerreform. Zwar machen die Gesetzgeber nur kleine Schritte, doch ließ der LSVD nun erste Erfolge verlauten. Noch vor kurzem waren Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen stark im Nachteil. Hinterbliebene hatten beispielsweise nach dem Tod des Partners nicht in jedem Fall Anspruch auf das gemeinsame Vermögen. Hier kam es nun zu einer Angleichung der Rechtslage. Auch Besitztümer wie Grundstücke und entsprechende Wohnhäuser bleiben im Besitz des Lebensgefährten. Da die Union sich dem Problem aber nur halbherzig angenommen hatte, setzt sich der LSVD weiterhin für eine Gleichbehandlung von verpartnerten und verheirateten Paaren ein. So werden in den Steuerklassen noch immer große Unterschiede gemacht und Lebenspartner laufen unter der Kategorie „Fremde“.

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