PAPAMOBIL DARF ZUM CSD

Sieg für das Team der „Deutschen Eiche“ in München. Ihr Wagen vom CSD 2006 hätte nicht von der Polizei „entschärft“ werden dürfen. Ein geschminkter Papst mit Kondomen auf den Fingern ist als satirische Kritik von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen.

Ein Münchener Pfarrer hatte die Aufbauarbeiten am Papstwagen beobachtet und die Polizei verständigt. Diese forderte Dietmar Holzapfel, den Chef der Deutschen Eiche, auf, die Papstpuppe zu bedecken, weil hier Verunglimpfung eines fremden Staatsoberhauptes vermutet wurde.

Nach einem dreieinhalb-jährigen Rechtsstreit hob der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die vorangegangenen Urteile auf und erklärte in seinem Urteil, dass die Kritik an und die inhaltliche Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche hinzunehmen sei. Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch. •ck

Back to topbutton