GESCHLECHTSUMWANDLUNG IST KEINE SCHÖNHEITSOPERATION

Der US-Steuergerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eine operative Geschlechtsangeleichung nicht kosmetischer Natur sei und damit steuerlich absetzbar.

Geklagt hatte eine Frau aus Massachusetts, die ihre männlichen Geschlechtsmerkmale operativ beseitigen ließ und von den 25.000 US-Dollar OP-Kosten 5.000 absetzen wollte. Dies lehnte das Finanzamt ab. •ck

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