BUNDESTAG: EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHSTELLEN

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichstellt. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Die schwarz-gelbe Koalition handelt verfassungswidrig, wenn sie die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften im Steuerrecht verweigert. Es ist nicht einzusehen, warum die kinderlose Ehe von Angela Merkel besser gefördert werden sollte, als die kinderlose Eingetragene Lebenspartnerschaft von Guido Westerwelle. Zugleich leben in vielen lesbischen und schwulen Partnerschaften auch Kinder – diese werden vom geltenden Recht benachteiligt. Hier wird unser Gesetzentwurf endlich für Gleichberechtigung sorgen.

Auch der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag vor einem Jahr sah die Gleichstellung im Steuerrecht vor. Wolfgang Schäuble hat diesen Vertrag jetzt gebrochen. Die FDP muss sich fragen lassen, warum sie einen offenen Bruch des Koalitionsvertrages hinnimmt.Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung nicht damit begründet werden kann, dass in einer Ehe Kinder aufwüchsen. Auch in Eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder – und nicht jede Ehe ist auf Kinder ausgerichtet. Jede Diskriminierung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften ist ungerechtfertigt, wenn es keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für diese Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt. Im Steuerrecht gibt es keinen solchen Sachgrund.•Volker Beck

Internet: WWW.VOLKERBECK.DE

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