HESSEN STELLT KARLSRUHE ÜBER LUXEMBURG

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat einem schwulen Lehrer aus Frankfurt zugestanden, dass er rückwirkend von Juli 2009 Anspruch auf Familienzuschlag habe. Der Kläger wollte eine Rückwirkung bis Dezember 2003 erwirken, als die Richtlinie 2007/78/EG der Europäischen Union in Kraft trat, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung verbietet. Hessen hatte eine Gleichstellung erst 2010 beschlossen, weswegen der Lehrer Klage einreichte und zumindest einen Teilerfolg erringen konnte.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die EU-Richtlinie bestätigt, wurde am 1. Juli 2009 wirksam – genau dieses Datum sahen die hessischen Richter nun für ausschlaggebend an. •ck

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