LSVD: LÜCKEN IM LEBENSPARTNERSCHAFTSRECHT SCHLIEßEN.

Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland Manfred Bruns, geladener Sachverständiger im heutigen Hearing zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften die Forderungen an den Ausschuss:

Wir begrüßen die Gleichstellungsinitiative und fordern die Bundesregierung auf, die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nicht mehr zu blockieren. Sieben Jahre nach der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen die Lücken in der Gesetzgebung endlich geschlossen werden. Andere Länder sind da schon weiter: Das Norwegische Parlament beschloss letzte Woche die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. In Kalifornien hat der Oberste Gerichtshof die Definition der Ehe als Bund allein zwischen Mann und Frau für verfassungswidrig erklärt.

Die zentralen Forderungen des LSVD-Gutachtens sind die vollständige Gleichstellung im Steuer- und Beamtenrecht sowie die Abschaffung der Diskriminierung im Adoptions- und Unterhaltsrecht.

Die Verweigerung der Gleichstellung trifft Lesben, Schwule und ihre Kinder. Sie ist ungerechtfertigt und nur ideologisch motiviert. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat klar gestellt, dass aus Art. 6 Abs. 1 GG kein Gebot abgeleitet werden kann, Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen zu benachteiligen. Das Rechtsinstitut der Ehe wird nicht beeinträchtigt, wenn Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden. Es wird Zeit, das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ernst zu nehmen.

Back to topbutton