ENDLICH: GERICHT FOLGT DER LOGIK

Aufatmen für schwule und lesbische Staatsbedienstete. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat entschieden, dass Beamten in einer eingetragenen Partnerschaft sehr wohl der Familienzuschlag zusteht.

Geklagt hatte ein Lehrer, der seit 2001 mit seinem Freund verpartnert ist. Er fühlte sich diskriminiert, weil seine verheirateten Kollegen etwa 100 Euro im Monat mehr auf ihr Konto bekommen – den so genannten Familienzuschlag. Schon 2008 hatte die EU in einer Richtlinie darauf hingewiesen, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wegen der gleichen Unterhaltspflichten diskriminierend sei. Das Bundesverfassungsgericht befand aber, dass die Situation verpartnerter und verheirateter Beamter nicht vergleichbar sei, denn in der Ehe würden „typischerweise“ Kinder geboren, weshalb ein Partner zu Hause bleibe und dann unterhaltsbedürftig sei. Das Urteil sorgte wegen seiner Ungerechtigkeit für Aufsehen. Schließlich bekommen auch kinderlose Paare den Familienzuschlag.

So sieht es auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht und berief sich auf die auf Dauer angelegte Konzipierung einer eingetragenen Partnerschaft. Die Vorstellung einer Ehe, die automatisch und im Regelfall auf Kinder angelegt ist, sei „mit den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen“ nicht mehr vereinbar.

Recht so! Die Politik ist aufgefordert, endlich klare Verhältnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Schwule und Lesben sollten ihre Wahlentscheidung der kommenden Wahlen ganz klar auch von der Haltung der Parteien in dieser Frage abhängig machen. •ck

Back to topbutton