BAYERN STELLT GLEICH

Der Freistaat Bayern stellt Lesben und Schwule im Dienstrecht für Beamte gleich. Wie durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr verlangt, genießen eingetragene Lebenspartner somit im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht keine Nachteile mehr gegenüber heterosexuellen Eheleuten. Der Lesben und Schwulenverband kritisiert jedoch, dass keine rückwirkende Gleichstellung umgesetzt wurde, die nach Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs geboten sei. •rm

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