HURRA! GLEICHSTELLUNG!

Grafik: LSVD

Hurra, die Bundesregierung stellt Beamte in Lebenspartnerschaften beim Familienzuschlag rückwirkend gleich. Toll, oder? Nein! Denn natürlich wurde man dazu vom Bundesverfassungsgericht gezwungen, und natürlich verweigerten die Verantwortlichen die Gleichstellung bei der Beihilfe und der Hinterbliebenenversorgung weiter, weil ja explizit nur der Familienzuschlag per Gericht zugesprochen wurde. Achja, und wer nicht geklagt hat, kriegt auch nichts!

Klar, das BVG wird auch die beiden anderen diskriminierend vorenthaltenen Rechte zusprechen, aber wie Merkel bereits ankündigte: Es wird nur umgesetzt, was schwarz auf weiß als Urteil vorliegt. Betroffene müssen also weiter warten und klagen. Unerträglich! •ck

Volker Beck erklärt den Sachverhalt: „Die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht wurde 2009 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die daraufhin von der Koalition verabschiedete Umsetzung wurde vom Gericht schon 2011 erneut beanstandet, weil Schwarz-Gelb nicht auch rückwirkend die Ungerechtigkeit beseitigen wollte. Beim nun mehr dritten Versuch „vergisst“ die Koalition u.a. mal eben die Hinterbliebenenversorgung mitzuregeln. Zudem will sie alle bereits abgeschlossenen Verfahren als erledigt erklären und nur noch offene Klageverfahren regeln. Das ist europarechtswidrig.“ •volkerbeck.de

LSVD-Sprecher Manfred Bruns führt aus: „Besonders enttäuscht sind wir von der FDP. Wir hatten die FDP gebeten, sich schon im Vorfeld im Rechtsausschuss für eine sachgemäße Umsetzung der Entscheidung des Bundeserfassungsgerichts einzusetzen. Aber auch im Rechtsausschuss hat die FDP für die Fortsetzung der rechtswidrigen Diskriminierung der Lebenspartner gestimmt.

Wir rufen alle benachteiligten Lebenspartner auf, dieses Unrecht nicht hinzunehmen, sondern weiter zu klagen. Dabei unterstützen wir sie gern.“ •LSVD

Internet: HIER MUSTERTEXTE DES LSVD

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