GLEICHSTELLUNG IM STEUERRECHT

Still und heimlich ist von der Bundesregierung am Mittwoch für das Jahressteuergesetz 2010 ein Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe verabschiedet worden. Wie Tobias Romeis, Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von blu bestätigte, betrifft dies die Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer, nicht aber die Einkommenssteuer. Genau das ist Volker Beck ein Dorn im Auge. Der menschenrechtspolitische Sprecher von den Grünen sagte zu blu: „Bis jetzt liegen uns keine Anträge zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Erbschaftssteuerrecht vor. In jedem Fall fehlt offensichtlich die Gleichstellung bei der Einkommenssteuer – und das ist im Steuerbereich die größte Ungerechtigkeit.“

Die Änderung bei der Erbschaftssteuer bringt eingetragenen Lebenspartnern nun nicht nur gleiche Freibeträge, sondern auch gleiche Steuersätze wie Ehegatten. Mit den Änderungen bei der Grunderwerbsteuer wird die Übertragung von Grundstücken zwischen Lebenspartnern steuerfrei. •rm

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