CSD-VERBOT IN MOSKAU VERSTÖSST GEGEN MENSCHENRECHTSKONVENTION

Paukenschlag des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die 167 Verbote von Protesten von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Menschenrechtlern in Moskau waren diskriminierend und rechtswidrig.

Volker Beck von den Grünen reagierte sofort und fordert Moskau auf, in Zukunft die Menschenrechte auch für Schwule und Lesben durchzusetzen: „Der EGMR hat erneut ein starkes und denkwürdiges Urteil gefällt. Das CSD-Verbot in Moskau war unter allen Gesichtspunkten diskriminierend und rechtswidrig. Es verstieß gegen die Versammlungsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und den Gleichheitsanspruch von Lesben und Schwulen.

Die Regierung der Russischen Föderation muss jetzt auch dafür sorgen, dass die Grundsätze des Urteils von den Versammlungsbehörden auch bei künftigen Demonstrationen von Homosexuellen oder Oppositionellen konsequent angemahnt werden.“

Auch der erst kürzlich durch Festnahme drangsalierte Organisator des Moskauer CSDs und der Organisation „Gayrussia“, Nikolai Aleksejew meldete sich umgehend zu Wort: „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für uns, da kein Richter, Rechtsanwalt oder Politiker uns mehr erklären kann, dass das Verbot unserer Demonstrationen rechtskonform war.“

Er will den 21. Oktober zum Befreiungstag der Protestbewegung erklären und jährlich zum Gedenken an dieses Urteil Demonstrationen abhalten. Außerdem prüft Aleksejew nun Klagen gegen den früheren Moskauer Oberbürgermeister Yuri Luzhkow zu eröffnen, der sein Amt dazu missbraucht habe, Demonstrationen zu verbieten - eine Handlung, die durch Artikel 149 des russischen Strafgesetzesbuches unter Strafe steht. •ck

Internet: WWW.GAYRUSSIA.RU

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