„HOMOHEILUNG“ VERBIETEN?

© Foto: S. Kaminski

Immer wieder geistern Seminare und psychologische Beratungsangebote durch die Medien, in denen „betroffenen“ Menschen angeboten wird, ihre homosexuellen Neigungen zu therapieren. Dem wollen die Grünen per Gesetz einen Riegel vorschieben, denn laut mehrheitlicher wissenschaftlicher Meinung ist der Versuch einer Umerziehung der sexuellen Orientierung nicht nur vergebens, sondern auch gefährlich. Die Spitzenkandidatin Göring-Eckardt patzte in der Diskussion.

Psychische Schäden wie Depression, soziale Isolation und im schlimmsten Fall sogar Suizidversuche seien laut Grünen belegte Folgen der von konservativen christlichen Organisationen wie „Bund der katholischen Ärzte“, „Offensive junger Christian“ oder „Wüstenstrom“ angebotenen Therapien. Deshalb solle der Gesetzgeber zumindest gegenüber Minderjährigen seinem „Wächteramt“ nachkommen und die Angebote verbieten. Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf: „Ordnungswidrig handelt, wer berufs- oder gewerbsmäßig Therapien anbietet oder durchführt, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern.“ Bei Zuwiderhandlung soll ein Bußgeld von mindestens 500 Euro erhoben werden.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben wurde umgehend aus genannten Kreisen laut. So veröffentlichte der „Bund der katholischen Ärzte“ eine Stellungnahme in der er unter anderem fragt: „Wenn schon Jugendliche schützen, warum nicht warnen vor in jenem Alter oft praktiziertem ORAL-Verkehr (mit HPV-Infektion und nachfolgenden Rachen-Nasenkarzinom) oder ANAL-Verkehr mit Schädigung des Schließmuskels und nachfolgender lebenslanger Inkontinenz nach Gay-Proktitis?“ Alle Menschen hätten das Recht auf ärztliche, psychotherapeutische und geistliche Hilfe, insbesondere auch beim Tabuthema Homosexualität. Ärzte, Psychotherapeuten und Geistliche hätten die Pflicht und das Recht auf diagnostische und therapeutische Freiheit. Auch wenn Homosexualität derzeit nicht im ICD10 verzeichnet sei.

Homosexualität ist laut der Organisation also eine behandelbare psychische Störung, deren Streichung aus der „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD) durch die Wortwahl „derzeit nicht verzeichnet“ indirekt kritisiert wird.

Innerhalb der Grünen kam es im Zuge der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes zu einem Zwischenfall. Spitzenkandidatin Göring-Eckardt, die ihr Amt als Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurzeit ruhen lässt, sagte laut Welt im Rahmen einer Buchvorstellung des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zum Thema: „Da muss immer jeder für sich entscheiden, glaube ich. Also ich würde jetzt sagen, natürlich kann man das so oder anders sehen, und würde auch immer akzeptieren, dass Andere eine andere Position haben. Wir haben dazu auch keinen Beschluss gefasst als Grüne. Aber man muss das auch aushalten, dass man das unterschiedlich sieht.“

Später distanzierte sie sich von der Aussage und gab an sich geirrt zu haben. Offen bleibt, warum Göring-Eckardt überhaupt so antwortete. Die EKD jedenfalls tut sich bis heute schwer, gegen die evangelikalen Verbände in den eigenen Reihen aktiv zu werden. Die Frage, ob ein staatliches Verbot überhaupt Wirkung zeigen würde steht ohnedies weiter im Raum. Schließlich ist es schwer vorstellbar, dass Kinder durch den vorliegenden Entwurf wirklich geschützt werden, denn im Zweifel würden sicherlich die konservativen Eltern und die „behandelnden" Ärzte an einem Strang ziehen. •ck

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