EU-ASYL FÜR HOMOSEXUELLE?

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer Homosexualität verfolgt – nun können sie möglicherweise auf Asyl in der Europäischen Union hoffen. Dafür plädiert zumindest Generalanwältin Eleanor Sharpston vor dem Europäischen Gerichtshof. Da das Gericht den Anträgen der Generalanwälte meist folgt, stehen die Chancen für den Vorstoß Sharpstons recht gut.

Jeder Fall müsse dennoch einer Prüfung unterzogen werden, ob die Asylbewerber wegen ihrer Homosexualität tatsächlich verfolgt und ihre Menschenrechte verletzt würden. Die einfache Strafbarkeit homosexueller Praktiken im Heimatland stelle demnach noch keinen Grund für Asyl dar, so Sharpston. Darüber hinaus könne von Homosexuellen nicht verlangt werden, dass sie ihre sexuelle Ausrichtung in ihrer Heimat geheim halten müssen, wie es die niederländischen Behörden jüngst in einem Asylverfahren für zumutbar hielten. •nj

Back to topbutton