GLEICHSTELLUNG IM BAFÖG

Neben der allgemeinen Erhöhung des BaföG-Satzes, können sich auch speziell Schwule und Lesben in eingetragenen Partnerschaften über die 23. Änderung des BAföG freuen.

Dazu meldet das Bundesministerium für Bildung und Forschung:

„In die für die Ehe und für Ehegatten geltenden Regelungen im BAföG werden künftig auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einbezogen. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung des Partnerschaftseinkommens beim Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner.“

Insgesamt steigt der Bedarfssatz für alle Auszubildenden um 2% und die Freibeträge um 3%. •ck

Internet: WWW,BMBF.DE

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