BVG trifft unpopuläre Entscheidung

Der LSVD zeigte sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In der Vorlegungssache „Maruko“, die sich mit der Frage der Hinterbliebenenrente von Lebenspartnern auseinandersetzt, hatte das BVG eine ablehnende Haltung eingenommen. Witwern oder Witwen, die nicht in Ehe gelebt haben, hätten folglich keinen Versicherungsanspruch.

Damit gibt sich der LSVD allerdings nicht zufrieden und hofft auf die nächst höhere Instanz. Der Europäische Gerichtshof soll sich dem Fall nun annehmen und zugunsten der Lebenspartnerschaften entscheiden. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit für ein positives Urteil schon weitaus höher, denn bereits im September plädierte der Generalanwalt für eine Gleichstellung von Lebenspartnern.

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