NEUER ANLAUF FÜR ADOPTIONSRECHT

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundestagsfraktion der Grünen homosexuelle Partnerschaften im Adoptionsrecht mit ihrem heterosexuellen Pendant gleichstellen.

„Ein genereller Ausschluss vom gemeinsamen Adoptionsrecht stellt die Fähigkeit von Lesben und Schwulen zur Kindererziehung aus politischen Gründen pauschal in Frage,“ heißt es in dem jetzt vorgelegten Antrag. In jeder achten schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft wüchsen zwischenzeitlich Kinder auf und das bestehende Verbot einer gemeinsamen Adoption sei eine „willkürliche Diskriminierung“ die „sachlich nicht gerechtfertigt“ sei und dem Kindeswohl schade. •ck

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