UMSTRITTENE REFORM

Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches wird von der Regierungskoalition reformiert. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte den Bundestag. Die Neuregelung stößt auf scharfe Kritik bei Opposition und Schwulenverbänden.

Der Entwurf der Koalition sieht vor, Volksverhetzung wegen der Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe explizit unter Strafe zu stellen. Was fehlt sind weitere Merkmale, wie die sexuelle Identität oder das Merkmal Behinderung, die zum Beispiel im Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) festgeschrieben sind.

Dazu kommentiert Volker Beck von der Bundestagsfraktion der Grünen: „Es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Koalition beim Volksverhetzungs-Paragraphen von dem Kriterienkatalog des AGG abweicht. Das ist eine politisch gezielte Benachteiligung insbesondere von Frauen, von Menschen mit Behinderung und Homosexuellen. Union und FDP haben aber noch die Möglichkeit, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir fordern darin eine Ergänzung der Vorschrift gegen Volksverhetzung nach dem Vorbild des AGG.“ •ck

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