ADOPTIONSVERBOT FÜR LESBEN UND SCHWULE VERFASSUNGSWIDRIG


Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 22.12.2010 das Verbot der sukzessiven Adoption innerhalb einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft von Lesben bzw. Schwulen Paaren als verfassungswidrig bewertet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zum Entscheid vorgelegt. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag:


“Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Diskriminierung von homosexuellen Eltern und ihren Kindern im Adoptionsrecht beendet. Die Bundesregierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub – dabei ist mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts wieder einmal deutlich geworden, dass das Adoptionsverbot für Schwule und Lesben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es steht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung zeitnah bestätigt.


Das Verbot der gemeinsamen Adoption benachteiligt die Kinder in Regenbogenfamilien – und verstößt damit gegen den Grundsatz des Kindeswohles. In dem aktuellen Fall, der dem Oberlandesgericht vorlag, wurde beispielsweise deutlich, dass es nicht im Interesse des Kindes liegt, nur gegenüber einem Elternteil eine rechtliche Absicherung zu erhalten. Das Gericht stellt fest, dass dem Kind Erb- und Unterhaltsansprüche verloren gehen. Dies alles macht deutlich: Das Adoptionsverbot von lesbischen und schwulen Paaren gefährdet das Kindeswohl und muss deswegen aufgehoben werden.“

Internet: QUELLE

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