Kündigung wegen Sexualität

Das Arbeitsgericht Frankfurt ha vergangene Woche die Kündigung eines schwulen

Mitarbeiters durch das Kolpingwerk für unwirksam erklärt. Manfred Bruns,

Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) begrüßt dieses Urteil: „Das Urteil des Arbeitsgerichtes hat deutlich gemacht, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Vorlieben Privatangelegenheiten der Arbeitnehmer sind. Es gelte der Grundsatz, „außerdienstliches Verhalten" könne kein

Anlass für eine Kündigung sein. Niemandem darf gekündigt werden, weil er homosexuell ist und dazu steht. Diesen selbstverständlichen Grundsatz will die römisch-katholische Kirche nicht anerkennen. Deshalb hatten die Verantwortlichen vom Diözeseverband Limburg ihre Kündigung damit begründet, dass der Mitarbeiter in einem Chatprofil nach Kontakten zu anderen Homosexuellen gesucht hatte. Aber auch wenn sich der Mitarbeiter fest gebunden hätte und eine Lebenspartnerschaft eingegangen wäre, hätte ihm dies nichts geholfen. Dann wäre ihm erst recht gekündigt worden. Wir sind sehr froh, dass der römisch-katholischen Kirche durch dieses Urteil bescheinigt wurde, dass ihre diskriminierende Praxis gegenüber ihren

lesbischen und schwulen Mitarbeitern rechtswidrig ist."

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