DANK BUNDESREGIERUNG: ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE SCHRUMPFT PROJEKTE

© Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes / www.antidiskriminierungsstelle.de

Deutliche Einschränkungen in der Arbeit und folglich auch der Wirksamkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sind die befürchteten Folgen der angekündigten Mittelkürzungen und Entflexibilisierung wichtiger Haushaltstitel durch die Bundesregierung, die in dieser Woche mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden sollen.

Konkret befürchtet die Leiterin der ADS Christine Lüders, dass das über die 2011 gestartete „Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft“ aufgebaute bundesweite Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung nicht weiter ausgebaut werden könne.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit muss stark beschnitten werden, da laut Lüders mit 150.000 Euro Budget keine nennenswerten Kampagnen zu realisieren seien. Die Organisation und Durchführung von Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen zum Antidiskriminierungsschutz würden gestrichen.

Selbst für den 2013 fälligen Bericht an den Bundestag, zu dem die ADS in jeder Legislaturperiode nach § 27 Absatz 4 AGG gesetzlich verpflichtet ist, reicht das Geld laut Aussagen der ADS voraussichtlich nicht aus: „Die dafür notwendigen Forschungsexpertisen können nicht in vollem Umfang in Auftrag gegeben werden. Das Forschungsbudget reicht dafür nicht aus, da bereits für das nächste Jahr Forschungsgelder für Projekte gebunden sind und keine Flexibilisierung mehr möglich ist", sagte Lüders. Möglich seien unter diesen Bedingungen lediglich zwei nicht kostenintensive Expertisen. Damit könne man aber das komplexe Thema nicht seriös bearbeiten.

„Ich werde deshalb so schnell wie möglich mit dem Beirat über die Konsequenzen für die zukünftige Arbeit der ADS sprechen“, kündigte Lüders in einer Presseerklärung an. •ck

Internet: ADS IM NETZ

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