GRÜNE WOLLEN TRANSSEXUELLENRECHT MODERNISIEREN

Zum grünen Gesetzentwurf für eine Reform des Transsexuellenrechts erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Das alte Transsexuellenrecht muss durch eine moderne Fassung ersetzt werden. Die Politik darf nicht die geschlechtliche Identität eines Menschen in Frage stellen. Sie muss aber Rahmenbedingungen schaffen, dass sich der rechtliche Status eines Menschen lediglich nach seiner inneren Überzeugung richtet. Der Staat muss sich aus der Privatsphäre des Menschen zurückziehen und seine geschlechtliche Selbstbestimmung respektieren. Nur das Individuum kann über das wahre Geschlechtsempfinden Auskunft geben.

Kostspielige Gutachter und verordnete Operationen sind nach unserem Gesetzentwurf für eine Änderung des Geschlechtseintrages nicht mehr notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zuletzt kassierte das Gericht im Januar dieses Jahres die Vorschrift, wonach eine Anerkennung des neuen Geschlechtes nur nach operativen Eingriffen und einer Kastration erfolgen darf.

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag eine Reform des Transsexuellenrechts debattieren. Den Grünen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702211.pdf

Die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/114.html

Internet: WWW.VOLKERBECK.DE

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