Reform des Transsexuellengesetzes

Einst ein Meilenstein, mittlerweile längst von der gesellschaftlichen Realität überrollt: Das von der SPD-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt 1981 verabschiedete Transsexuellengesetz (TSG) gilt längst als hoffnungslos überholt. Zu lang und zu beschwerlich sei die Prozedur auf dem Weg vom biologischen zum gefühlten Geschlecht, klagen auch Betroffene. Das rot-grüne Kabinett hatte 2001 den Handlungsbedarf anerkannt. Zuletzt mahnte das Bundesverfassungsgericht 2005 eine baldige Überholung an. Das amtierende schwarz-rote Kabinett will indes bis auf Weiteres nicht mehr tätig werden. Dabei sei der Bedarf immens, so der Arbeitskreis Recht des Transgender-Netzwerks Berlin (TGNB), denn bis sich das gewünschte Geschlecht auch in den Pässen, Führerscheinen und anderen Dokumenten wiederfinde, müsse ein weiter Weg zurückgelegt werden. „Die Hemmschwelle bei der Änderung der Vornamen durch die benötigten Gutachten, die Ansiedelung der Zuständigkeit beim Amtsgericht und nicht zuletzt die enormen Kosten lassen viele transgeschlechtlich lebende Menschen vor diesem Schritt zurückschrecken“, weisen die Aktiven auf. „Die meisten dieser Menschen versuchen, ohne rechtliche Absicherung unter einem neuen Namen zu leben, und sind somit abhängig vom guten Willen ihrer Mitmenschen und vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt.“

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