GLEICHSTELLUNG IM EINKOMMENSSTEUERRECHT

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften auch im Einkommenssteuerrecht (Ehegattensplitting) mit der Ehe gleichzustellen sind. Die Gleichstellung muss rückwirkend zur Einführung der LP am 1. August 2001 erfolgen und bis eine neue gesetzliche Regelung geschaffen ist, kann die bestehende Regelung für Eheleute ohne Verwaltungsaufwand auf LPs übertragen werden. •ck

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