STELLUNGNAHME ZUM KUSSSTREIT

Die Lesbenberatung Berlin und LesMirgaS veröffentlichten eine Stellungnahme zum offenen Brief der Leiter der KZ-Gedenkstätten, in dem von einer lesbischen Kussszene abgeraten wurde:

„Wir, die Lesbenberatung Berlin e.V., sprechen uns dagegen aus, dass das Leiden von Schwulen, Lesben und Transgender mit dem Argument der gesetzlich „legitimierten“ Verfolgung hierarchisiert wird. Lesben und Transmenschen waren auch durch nationalsozialistische Politik, verfolgt, obwohl sie nach dem Strafgesetzbuch des Dritten Reichs nicht explizit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt worden sind. Den alleinigen Verweis auf das totalitäre und patriarchale NS Rechtssystem als Grundlage der Anerkennung von Opfern halten wir für absurd.

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Die Erfahrungen und die Lage lesbischer Frauen in der NS-Zeit sind vielschichtig und nicht eindeutig auf die Verfolgung wegen eines Merkmals zurückzuführen. Ihrer Mehrfachzugehörigkeit, die sich nicht auf Addition der Diskriminierung/Verfolgung einzelner Merkmale reduzieren lässt, sondern einen neuen Inhalt darstellt, ermöglichte dem NS Regime unter anderen Vorwänden wie: politische Überzeugung, sozialer und geistiger Umstand und Genderausdruck sie zu verfolgen und unter Druck zu setzen. Genau durch diese Mehrfachzugehörigkeit unterscheidet sich ihr Schicksal »von dem der großen Mehrheit der Deutschen, die nun unter den Bedingungen eines totalitären Regimes zu leben hatten«. Und auch das ist ja schon eine gewagte Formulierung, da der größte Teil der Deutschen nicht „unter totalitären Bedingungen leben mussten“, sondern als Täter_innen Teil dieses Regimes waren und es gewählt und gestützt haben!

Internet: DIE GESAMTE STELLUNGNAHME HIER LESEN

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