JETZT FAMILIENZUSCHLAG EINFORDERN!

Der Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (BAK-LSBT) von ver.di empfiehlt allen verpartnerten Beamtinnen und Beamten noch in diesem Jahr einen Antrag auf Familienzuschlag zu stellen.

Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.7.2009 rät auch der LSVD allen verpartnerten Beamten in den Bundesländern, in denen noch keine Gleichstellung erfolgt ist, jetzt die ihnen vorenthaltenen Vergünstigungen wie Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpensionen einzufordern. Dies ist besonders daher zeitlich drängend, da Besoldungsansprüche an den Dienstherren nach drei Jahren verjähren und somit die nach aktueller Rechtsprechung in 2006 rechtmäßig erworbenen Ansprüche zum Jahresende verfallen würden.

Antragsmustertexte des LSVD können auf der Internetseite eingesehen und verwendet werden(siehe unten). Außerdem steht der LSVD unter recht@lsvd.de mit einem kompetenten Team bereit, um Anträge, Schriftsätze und Klagen gegenzulesen. Sollte es zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kommen, kann der LSVD als Beistand begleitend zu Seite stehen. ●ck

Internet: MUSTERTEXTE HIER

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