KONTROVERS – EHEGATTENSPLITTING

„Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln.“ Immer öfter urteilen Finanzgerichte so und machen der Politik Dampf. Michael Kauch von der FDP-Bundestagsfraktion ist über die Blockadehaltung der CDU/CSU verärgert: „Das Finanzgericht Köln hat den klagenden Lebenspartnern vorläufigen Rechtsschutz gegeben und den anhängigen Verfassungsbeschwerden Erfolgsaussichten zugesprochen. (...) Die christlich-liberale Koalition hat eingetragene Lebenspartner auf Initiative der FDP bereits beim Beamten- und Soldatenrecht sowie bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer gleichgestellt. Die Gleichstellung bei der Einkommensteuer ist nun überfällig.“

Bis es so weit ist, sollten alle Verpartnerte mit unterschiedlich hohem Einkommen bei der Steuererklärung die Zusammenveranlagung beantragen und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen einen negativen Bescheid einlegen. Mehr Infos und Mustertexte unter http://lsvd.de/1357.0.html. •ck

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