HOMO-EHE VOR EU-GERICHT FÜR MENSCHENRECHTE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag mit der Anhörung zu einem Verbot der Homo-Ehe in Österreich begonnen. Es geht um zwei Wiener, die 2002 vor dem Standesamt heiraten wollten. Mit der Begründung, dass die Ehe nur zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden könnte, lehnte das Wiener Magistrat den Antrag der beiden Männer ab. Das Homo-Paar beruft sich in seiner Klage auf den Artikel 12 der EU-Menschenrechtskonvention (Recht auf Eheschließung). Außerdem berufen sich die Beiden darauf, damals vor Einführung der eingetragenen Partnerschaft, keine andere Möglichkeit der Legalisierung ihrer Beziehung gehabt zu haben, was diskriminierend gewesen sei. Im Vergleich zu Hetero-Paaren hätten sie in der eingetragenen Lebenspartnerschaft außerdem finanzielle Nachteile. •rm

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