ABFINDUNG FÜR LESBISCHE ERZIEHERIN

Der aktuelle Gerichtstermin zum Fall der Kündigung einer lesbischen Erzieherin durch die katholische Kirche, ist abgesagt. Grund ist eine außergerichtliche Einigung beider Parteien.

Das Arbeitsgericht Neu-Ulm hatte mit Hinweis auf die vielen Presseanfragen vorgeschlagen, dass die Erzieherin der Auflösung ihres Arbeitsvertrages zum Ende ihrer Elternzeit zustimmt und im Gegenzug die Regelabfindung von der Kirche erhält. Diese ist nach 14 Jahren Beschäftigung entsprechend hoch. Beide Parteien akzeptierten.

Aktuell begleitet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vier lesbische Lebenspartnerinnen, die als Kindergärtnerinnen bei der katholischen Kirche beschäftigt sind. Ihnen droht die Entlassung, da sie ein Kind geboren haben und eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Wären sie allein erziehend, würde sie die Kirche weiter beschäftigen. Nach Angaben des LSVD werden nur Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften von der Kirche in dieser Art „diszipliniert“. •nj

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