ZEITENWENDE FÜR HOMOSEXUELLE IN BAYERN

Wenn eine christlich konservative Landesregierung plötzlich die absolute Mehrheit verliert, ist dies meist gut für den homosexuellen Anteil der Bevölkerung. Offensichtlich werden die „von Gott“ vorgegebenen Grundsätze in den der Wahl folgenden Koalitionsverhandlungen schnell zur amorphen Masse und letztlich über Bord geworfen. So geschah es zu Beginn des Jahres in Hamburg und nun auch in München. Die CSU musste sich erstmals seit 1962 einen Koalitionspartner suchen und fand diesen nach vierwöchigen Verhandlungen in der FDP. Unter dem Vorsitz von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger konnten die Liberalen im Koalitionsvertrag festschreiben, dass in Zukunft auch in Bayern endlich standesamtlich verpartnert werden kann. Bayern hatte nach erfolglosen Klagen gegen die Lebenspartnerschaft einen bundesweiten Sonderstatus – Schwule und Lesben konnten sich hier nur beim Notar eintragen lassen. Die rechtliche Gleichstellung im Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung bleibt aber vorerst offen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG gilt uneingeschränkt. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in Bayern künftig auch bei den Standesämtern (bisher nur Notare) geschlossen werden können. Landesrechtliche Regelungen zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften werden, wenn rechtlich notwendig, an das Bundesrecht angepasst.“ •ck

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