BUNDESREGIERUNG WARTET MIT GLEICHSTELLUNG

In der Frage um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in der Einkommensteuer will die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten. Zudem prüfe die Regierung derzeit eingehend, wie eine Rückwirkende Gleichstellung in der Erbschaftssteuer umgesetzt werden könne.

Schwarz-Gelb hatte die steuerliche Angleichung im Mai diesen Jahres zwar beschlossen, aber nicht rückwirkend. Die Karlsruher Richter gaben drei Monate später bekannt, dass eine Gleichstellung bereits ab 2001 erfolgen müsse. •rm

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