Medhi wird nicht abgeschoben - Vorerst

Aufgrund einer Resolution des Europaparlaments hat sich die britische Regierung entschlossen Mehdi Kazemi vorerst nicht in den Iran abzuschieben und seinen Fall erneut zu prüfen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten dürften nicht durch nationale Gesetze so entscheiden, dass als Ergebnis eine Ausweisung von Personen in Drittländer erfolge, wo Verfolgung, Folter und Tod drohten. Zudem stellte das Parlament in der Resolution klar, dass eine Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung durchaus ein Asyl-Grund sei. Dies sei durch die EU-Richtlinie für die Anerkennung von Flüchtlingen gedeckt. Gleichzeitig wurde gefordert in Zukunft mehr für Opfer sexueller Verfolgung zu tun.

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