PETITION GEGEN STAATLICHE DISKRIMINIERUNG

Weil polnische Behörden die Ausstellung von Familienstandsdokumenten an heiratswillige Schwule und Lesben verweigern, hat die „Kampagne gegen Homophobie“ (KPH) eine Petition beim europäischen Parlament eingereicht.

Der Petitionsausschuss befand in einem Antwortschreiben, dass der Fall unter europäisches Recht falle und ein offizielles Verfahren eingeleitet werde. Sowohl die europäische Kommission, als auch die Intergruppe des europäischen Parlaments werden sich nun mit dem Fall befassen.

Die Verweigerung polnischer Behörden ihren homosexuellen Mitbürgern Familienstandsdokumente auszustellen, damit diese im europäischen Ausland keine Homoehe eingehen können, verstieße gegen das Prinzip der Freizügigkeit und das Grundrecht auf Familie, so die KPH in ihrer Petition. •ck

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