BERLIN FORDERT REHABILITIERUNG

Überraschenderweise hat der Rot-Schwarze Senat von Berlin eine Bundesratsinitiative angestoßen, die die Rehabilitierung Homosexueller, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen unter dem §175 StGB verurteilt wurden fordert.

Schätzungsweise 50.000 Männer sind nach 1945 zu Zuchthausstrafen verurteilt worden. Tatsächlich wurde der zwischenzeitlich entschärfte Paragraph erst 1994 endgültig gestrichen. Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg fordert nun auch vom Hamburger Senat, das Vorhaben zu unterstützen. „Hamburg soll sich an die Seite des Berliner Senats stellen. Es ist Zeit den unter §175 StGB verurteilten Menschen endlich Gerechtigkeit zu verschaffen. Noch lange nach 1945 wurden in Deutschland Bürger bestraft und mussten ins Gefängnis, weil sie homosexuell sind. Ganze Lebensläufe sind nachhaltig bis heute zerstört worden“, so Kühn. Ergänzend fügt Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg hinzu: „Das an Homosexuellen begangene Unrecht endete nicht 1945. Während die Urteile vor 1945 aufgehoben worden, standen homosexuelle Handlungen noch Jahrzehnte in der BRD und der DDR unter Strafe. Es wird Zeit, hier aufzuarbeiten, zu rehabilitieren und auch über Entschädigungen zu sprechen.“

Bisher scheiterten ähnliche Anträge von Grünen und DIE LINKE regelmäßig am Widerstand der Union und an der allgemeinen Rechtsaufassung der Bundesrepublik Deutschland, die Gerichtsurteile nach 1945 per se nicht als Unrechtsurteile einstufen will – wohl nicht zuletzt aus Angst vor hohen Entschädigungsforderungen. •ck

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