ITALIEN: KEINE EHE FÜR SCHWULE

Auch die letzte Instanz, das italienische Verfassungsgericht, sieht keine Notwendigkeit, schwule und lesbische Paare staatlich anzuerkennen. Eine Klage von vier Paaren wurde abgewiesen.

„Unzulässig“ und „unbegründet“ sei die Klage der Paare, die sich erhofften auf dem gerichtlichen Wege eine Heiratserlaubnis zu erhalten. Die sorgsam zusammengestellte Klagebegründung, nach der das Heiratsverbot gleich in mehreren Punkten der italienischen Verfassung wiederspräche, fand bei den höchsten Richtern kein Gehör.

Italien bleibt damit eines der letzten europäischen Länder, in denen es keinerlei staatlichen Schutz für homosexuelle Partnerschaften gibt. •ck

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