VERÄNDERUNG DER SITTEN – VERFASSUNGSRAT BERÄT SICH

In den Artikeln 75 und 144 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs wird eine Hochzeit zwischen Personen gleichen Geschlechts verboten. Ist ein solches Verbot heutzutage noch verfassungsgemäß? Darüber berät jetzt der Verfassungsrat Frankreichs.

Zuvor waren lokale Gerichte mit dem Fall befasst und gaben die Entscheidung in die Instanzen. Zuletzt forderte das oberste Zivilgericht eine Klärung und stellte einen diesbezüglichen Antrag. Das Kassationsgericht gab dem Antrag nun statt und stufte die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes der Ehe für Homosexuelle als ernst ein. Aufgrund veränderter Sitten und der Beispiele anderer Staaten müsse darüber neu entschieden werden. •ck

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