Datenschutz im Netz

Der amerikanischen Website roommates.com wurde es jetzt gerichtlich untersagt ihre User bei Anzeigeneingabe nach der sexuellen Orientierung zu fragen. Problematisch sah die Jury mit einer 8:3 Mehrheit dabei allerdings nur die Tatsache, dass die Aussage zur sexuellen Orientierung verpflichtend sei. Dies verstoße eindeutig gegen Antidiskriminierungsrichtlinien. Normalerweise sollte es den Usern einer Website (sei es ein Dating-, Zimmersuch- oder Chatportal) freigestellt sein, persönliche Informationen zu veröffentlichen. Das Gericht befand, dass die Vorgehensweise von roommates.com vergleichbar damit wäre, dass Firmen oder Personen vor Geschäftsanbahnungen telefonisch oder persönlich danach fragen, ob der neue Kunde Jude oder schwarz ist.

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