FLAGGENVERBOT – LESBISCHE UND SCHWULE POLIZISTEN ENTTÄUSCHT

„§ 5 An Stelle einer Beflaggung nach § 4 Abs. 1 können, soweit keine Beflaggung nach § 1 zu erfolgen hat, bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres nicht hoheitliche Flaggen gesetzt werden. Bei bezirklichen Anlässen kann mit Zustimmung des Bezirksamts entsprechend verfahren werden.“

„Mit Verwunderung und Verwirrung nahmen wir vom Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter heute zur Kenntnis, dass eine langjährige Berliner CSD-Tradition beendet zu sein scheint. Mit einem bürokratischen Akt hat die Senatsverwaltung für Inneres die zwölf Berliner Stadtbezirke und die anderen Senatsverwaltungen angewiesen, die Dienstgebäude ausschließlich am 19. Juni mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Die Senatsverwaltung beruft sich hier auf § 5 der Beflaggungsordnung.

Die Bezirke wollen flaggen, dürfen nun aber nicht. „Zeig Respekt für Lesben und Schwule“, war heute vor dem Roten Rathaus zu lesen. Einen Respekt, den die Senatsverwaltung für Inneres mit ihrer Entscheidung vermissen lässt.

Mit dieser Entscheidung zeigt die Senatsverwaltung, wie bürokratisch, tolerant und weltoffen unsere Stadt ist. Wir vom Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg sind enttäuscht von dieser Anordnung. Sie ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für ein Gelingen der CSD Pride Weeks, des Berliner CSD 2010, der Respect Gaymes und des Lesbisch-schwulen Straßenfestes in diesem Monat einsetzen.

Sie bedeutet aus unserer Sicht aber auch einen Rückschritt für die Umsetzung der Senatsinitiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt". Wir fordern die Senatsverwaltung für Inneres auf, die Entscheidung noch einmal zu überdenken und zu revidieren.“ •Marco Klingberg (Vorstand VelsPol BB)

Internet: WWW.VELSPOL-BB.DE

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