Gesetz nicht ausreichend

Dieser Auffassung ist die Europäische Union und fordert die Bundesregierung in einem förmlichen Brief auf, das Antidiskriminierungsgesetz zu überarbeiten. Besonders die Tatsache, dass Entlassungen nicht im Gesetz aufgenommen wurden, stelle eine Richtlinienverletzung da. Außerdem sei die Frist für eine Beschwerde mit nur zwei Monaten zu kurz. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit auf den Brief zu antworten. Passiert nichts, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

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