TÖTEN ODER NICHT TÖTEN?

Kampala. Im Gerangel um die Neufassung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes in Uganda scheint sich jetzt endgültig eine Abkehr von der Todesstrafe für schwule und lesbische „Wiederholungstäter“ abzuzeichnen.

Grund zu frohlocken gibt es für die Homosexuellen des Landes jedoch deswegen noch lange nicht. Weiterhin ist eine lebenslange Haft angedacht und weiterhin bleibt auch die siebenjährige Haftstrafe für Beihilfe und Begünstigung homosexuellen Verhaltens im Gesetzentwurf. Gemeint ist damit zum Beispiel die Vermietung einer Wohnung an einen Schwulen.

Der internationale Druck seitens USA und EU soll laut Regierungsangaben bei der Entscheidung für eine Abschwächung des Gesetzes keine Rolle gespielt haben. •ck

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