ABSCHIEBESTOPP FÜR HOMOSEXUELLE

Homosexualität ist laut Informationen des Menschrechtsbeauftragten der Grünen Volker Beck ab sofort ein Grund, in Deutschland Asyl zu bekommen. Demnach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die bisherige Abschiebe-Praxis aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschafft.

Bisher wurden schwule oder lesbische Asylsuchende mit der Begründung abgewiesen, sie sollten doch ihre sexuelle Identität in Ländern wie dem Iran oder Uganda einfach nur heimlich ausüben. Diese Vorgehensweise wird nun nicht mehr angewandt, da ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Religionsausübung betreffend aussagte, dass die „stille Ausübung“ der Religion nicht verlangt werden dürfe. Das BAMF übertrug diese Richtlinie laut Beck auch auf die sexuelle Identität.

Für schwule und lesbische Asylsuchende bleibt aber weiterhin das Problem der Nachweisbarkeit erhalten – oft wird von den Mitarbeitern „nach Aktenlage“ entschieden, ob wirklich eine homosexuelle Identität vorhanden ist, oder der Asylsuchende lügt. •ck

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