BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BENACHTEILIGT HOMO-EHE

Ehe und eingetragene Partnerschaft seien vom Gesetzgeber bewusst nicht vollständig gleichgestellt worden. Der beamtenrechtliche Familienzuschlag (in der heterosexuellen Ehe) sei gerechtfertigt, weil damit - typischerweise- die Erziehung von Kindern unterstützt werde.

Mit dieser unglaublich rückwärts gewandten Argumentation aus dem letzten Jahrtausend lehnte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eines Beamten aus Düsseldorf ab.

Keine Akzeptanz schwullesbischer Paare, die Kinder erziehen, keine Hinweise zu Hetero-Ehen, die keinen Nachwuchs fördern. Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass eventuell eine Diskriminierung Homosexueller bei der Hinterbliebenenversorgung besteht, wurde nicht weiter beachtet.

Gerichte in Deutschland haben eine lange Tradition in homofeindlichen Entscheidungen. Auch die Greuel der Nazis gegenüber Homosexuellen wurden durch Ablehnung von Entschädigungszahlungen und die Relativierung der Zwangskastrationen quasi "salonfähig" gemacht. Tenor vor nicht einmal 50 Jahren: Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein. (Vergleiche: Homosexuellenverfolgung in Hamburg 1919-1969 - Ausstellung der Aktion "Gemeinsam gegen das Vergessen / Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme).

Erst die - inzwischen schon wieder umstrittene - Enthüllung des Denkmals zur Homosexuellenverfolgung in Berlin, kann als erster Schritt in die richtige Richtung aufgefasst werden. Diese hat allerdings offensichtlich keine Auswirkung auf die Denkprozesse der bundesdeutschen Richter und auf deren aktuelle Rechtsprechung.

Vielleicht ist eine Einbindung dieser Urteile in die kommenden CSD-Proteste angebracht, denn: Du bist Deutschland!

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