FORTSCHRITT BEIM KIRCHLICHEN ARBEITSRECHT

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat heute entschieden, dass auch

in einer katholischen Pfarrkirchenstiftung eine Lebenspartnerschaft kein

Grund für die Kündigung während der Elternzeit ist (Az. Au 3 K 12.266). Dazu

erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des

Verwaltungsgerichts Augsburg. Die Bestrebungen der Pfarrkirche sind krass

familienfeindlich. Es ist ein Unding, dass einer jungen Mutter gekündigt

werden sollte, weil sie sich nicht an die konservativen Vorstellungen der

Kirche hält.

Das Urteil macht klar, dass sich auch die katholische Kirche nicht einfach

über die Rechte von homosexuellen Angestellten hinwegsetzen kann. Es

bestätigt damit die Linie des Europäischen Gerichtshofs sowie des

Bundesarbeitsgericht.

Zu Recht betont das Gericht, „dass die staatliche Rechtsordnung

Lebenspartnerschaften zulasse“. Es darf der Kirche nicht erlaubt werden,

sich außerhalb des demokratischen Rahmens zu stellen. Das gilt insbesondere

dann, wenn die katholische Kirche im Auftrag des Staates Erziehungsaufgaben

übernimmt. Die Privilegien, die der katholischen Kirche im Arbeitsrecht

bislang gewährt wurden, müssen überprüft und um einen Diskriminierungsschutz

erweitert werden. •LSVD-Bundesverband / Hauptstadtbüro

Internet: WWW.LSVD.DE

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