KOMMENTAR: GESTERN HÜ – HEUTE HOTT

Schwule und lesbische Staatsbedienstete sehen sich in Deutschland einem Flickenteppich von verschiedenen Rechtsauffassungen ausgesetzt und können in der Frage einer eingetragenen Partnerschaft nicht mit Rechtssicherheit in die Familienplanung gehen.

Erst letzte Woche hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart einem schwulen Beamten das Recht auf den so genannten Familienzuschlag (ca. 100 Euro im Monat) zugesprochen und in der Begründung ganz richtig bemerkt, dass verpartnerte Homosexuelle ja auch die Pflicht zum Unterhalt ihres Partners hätten.

Gestern entschied nun das Karlsruher Verwaltungsgericht, dass kein Anspruch auf den Ehegattenzuschlag bestünde – wieder mit der hanebüchenen Begründung „der typischer Weise nicht auf Kindererziehung ausgerichteten Form“ einer homosexuellen Beziehung, die auch das Bundesverfassungsgericht zur Abwehr von Klagen und unter Missachtung europäischen Rechtes sowie der gesellschaftlichen Realität herangezogen hatte.

Sogar die LSU fordert inzwischen die Politik auf, endlich klare Regelungen zu finden. „Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt (Rechtssache Maruko (M 12 K 08.1484)), dass die Besoldung von Beamten bei gleichen Lebensverhältnissen auch gleich sein muss, sonst liegt eine Diskriminierung vor“, so Reiss, der Landesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union Baden-Württemberg. „Es hat aber noch kein Gericht begründen können, worin sich denn Verpartnerte von Eheleuten in ihren Lebensumständen so wesentlich unterscheiden, zumal es auch verpartnerte Paare mit Kindern gibt.“

blu schließt sich dieser Auffassung an und fordert alle Leser dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten und Kandidaten zur Wahl mit dem Thema zu konfrontieren. Im 10. Jahr des 3. Jahrtausends nach Christus ist es an der Zeit, der verkrusteten mittelalterlichen Gesellschaftsstruktur endgültig Adieu zu sagen! •ck

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