DIE RENTE IST SICHER

Schwule und Lesben in einer eingetragenen Partnerschaft haben die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil klar, an das nun alle öffentlichen Arbeitgeber gebunden sind und das im Prinzip auch für die Privatwirtschaft Gültigkeit hat.

Geklagt hatte ein ehemaliger Angestellter der Hansestadt Hamburg, dem die Stadt die Gewährung der Steuerklasse III für eine zusätzliche Altersversorgung verweigert hatte. Diese stünde nur Ehepartnern zu, hieß es in der Begründung. Der EuGH sieht in dieser Benachteiligung eine „Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung“ und wies im Besonderen auf die Unterhaltspflicht verpartnerter Homosexueller hin, die der von Eheleuten entspreche.

Lebenspartner können jetzt ab Ablauf der Umsetzungsfrist für die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, (3. Dezember 2003) eine Ehepartnern entsprechende Berechnung ihrer Zusatzversorgung verlangen. Mustertexte dazu hat der LSVD zum Download bereitgestellt. •ck

Internet: WWW.LSVD.DE/903.0.HTML

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