BUNDESFINANZHOF STÜTZT STEUERLICHE GLEICHSTELLUNG

In seiner heute bekannt gewordenen Entscheidung zur Aussetzung der

Vollziehung vom 23.05.2011 (III B 1211/10) äußert der Bundesfinanzhof

"ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der

Lebenspartner von Ehegattensplitting. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher

das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an

die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im

Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen. Seit den

Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom

07.07.2009 (BVerfGE 124, 199) und vom 21.07.2010 (NJW 2010, 2783) steht

fest, dass Lebenspartner auch im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten

gleichgestellt werden müssen. Gleichwohl weigert sich die Koalition, das

Einkommensteuergesetz entsprechend zu ändern. Sie will abwarten, ob sie der

Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Änderung expressis

verbis verurteilt. Dort sind schon seit 2006 mehrere einschlägige

Verfassungsbeschwerden anhängig.

Viele Betroffene wollen nicht mehr länger warten und haben bei den

Finanzämtern die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer

Zusammenveranlagung beantragt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gebilligt.

Er hat die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt, dass die

Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren

ernstlich zweifelhaft ist und dass das Aussetzungsinteresse der

Lebenspartner die öffentlichen Belange überwiegt, die gegen die Gewährung

der Vollzugsaussetzung sprechen.

Aufgrund dieser Entscheidung können Lebenspartner jetzt ihre Gleichstellung

praktisch durchsetzen, indem sie die Aussetzung ihre

Einkommensteuerveranlagung als Ledige beantragen. Damit wird die Weigerung

der Koalition, das Einkommensteuerrecht zu ändern, immer sinnloser. Sie

vermehrt nur die Arbeitsbelastung der Finanzämter.

Internet: WWW.LSVD.DE

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