PRIVATWIRTSCHAFT MUSS ZAHLEN

Was bisher nur für einige Landesbedienstete in Deutschland gilt, ist nun auch geltendes Recht für Schwule und Lesben in der Privatwirtschaft. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften den gleichen Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung haben, wie ihre heterosexuellen Kollegen. Dies gilt für Lebenspartner, die ab dem 1. Januar 2005 gestorben, oder aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Offen bleibt der grundgesetzliche Sonderstatus der kirchlichen Angestellten. •ck

Back to topbutton